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Mit dem Fristende zur Einreichung des Emissionsberichts sind Sie ebenfalls dazu verpflichtet, die tatsächlichen Brennstoffemissionen in das nEHS-Register einzutragen. Der Wert wird nicht automatisch aus Ihrem Emissionsbericht (EmB) auf der DEHSt-Plattform übernommen.
Die Eintragung nehmen kontobevollmächtigte Personen über Reiter Konten (1.) > Konten und neue Transaktionen (2.) > Klick auf das Symbol in der Spalte Compliance (3.) > Emissionen eintragen (4.) vor.
Im Falle des 4-Augen-Prinzips wird der Eintrag über den Menüpunkt Erfolgte Emissionseinträge (5.) oder das Benachrichtigungssymbol (6.) bestätigt (7.).
17.07.2023