Deutsche Emissionshandelsstelle

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euetsstationaerIch habe für das vergangene Jahr mehr Berechtigungen abgegeben als nach den geprüften Emissionen (VET-Wert) notwendig. Was passiert mit dem Überschuss?

069Antwort

Zu viel abgegebene Berechtigungen werden der Abgabeverpflichtung für das nächste Jahr angerechnet. Dies gilt erstmals auch beim Übergang der 3. in die 4. Handelsperiode von 2020 nach 2021.

Negative Salden, also fehlende oder zu geringe Abgaben, werden allerdings ebenso in das nächste Jahr und in die nächste Handelsperiode übertragen.

07.10.2020

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