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LuftverkehrUnter welchen Bedingungen kann auf ein Verifizieren des Emissionsberichts verzichtet werden?

LV 038Antwort

Luftfahrzeugbetreiber, die in einem Kalenderjahr

  • weniger als 25.000 Tonnen CO2 (bezogen auf den grundsätzlichen geografischen Anwendungsbereich)
  • beziehungsweise weniger als 3.000 Tonnen CO2 (bezogen auf den reduzierten geografischen Anwendungsbereich)

emittiert haben, können auf das Verifizieren ihres Emissionsberichts verzichten, wenn dieser vollständig mit Daten aus der Support Facility von Eurocontrol erstellt wurde. Das Verwenden des Small Emitters Tools (siehe Antwort LV 010) ist für den Verzicht auf die Verifizierung nicht ausreichend.

Für den Verzicht auf Verifizierung ist es nicht notwendig, das Monitoringkonzept zu ändern.

Wird zulässigerweise auf das Verifizieren verzichtet, kann der Emissionsbericht nach dem Erstellen im Formular Management System (FMS) direkt an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) übermittelt werden. Zu diesem Zweck ist es jedoch notwendig, dass der Luftfahrzeugbetreiber anstelle der Prüfstelle aus dem FMS eine Zip-Datei erstellt. Die entsprechende Möglichkeit ist dazu im FMS eingerichtet worden. Die Zip-Datei ist anschließend mit allen gegebenenfalls vorhandenen Begleitdokumenten per elektronisch signierter, virtueller Poststellen-Nachricht an die DEHSt zu übermitteln.

Bei zulässigem Verzicht auf Verifizierung muss der Eintrag des VET-Werts im Unionsregister nicht von einer Prüfstelle bestätigt werden. Es erfolgt die Bestätigung durch die Registerführung. Bitte beachten Sie, dass dies eine rein technische Bestätigung ohne Aussagekraft über die Richtigkeit des VET-Werts ist, da hierzu erst nach inhaltlicher Prüfung der Emissionsberichte durch die zuständige Behörde Aussagen getroffen werden können.

23.11.2021

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