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Die Bankbürgschaft muss spätestens mit dem ersten Antrag auf Freischaltung der Ausstellung von UER-Nachweisen beim uns eingegangen sein.
Die Bankbürgschaft wird zurückgegeben wenn sichergestellt ist, dass aufgrund von Fehlern in den Verifizierungsberichten nicht zu viele UER-Nachweise im Register vorhanden sind. Die Prüfung erfolgt in mehreren Stufen.
25.03.2020