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Eine Sicherheitsleistung nach § 14 Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt
Fachbereich V
City Campus
Haus 3, Eingang 3A
Buchholzweg 8
13627 Berlin
29.07.2020