Deutsche Emissionshandelsstelle

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InfothekKann ich mir CO2-Einsparungen, die ich durch private Photovoltaikanlagen oder Wasserkraftwerke erbringe, mit Zertifikaten oder Vergünstigungen vergüten lassen?

Infothek 009Antwort

Für die Erfüllung der Abgabepflicht im nationalen wie auch im Europäischen Emissionshandel sind keine Gutschriften, Credits oder Rückerstattungen aus Technologieprojekten wie den genannten Beispielen zugelassen. Die Monitoring-Verordnung (EU 2018/2066) sowie die Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) berücksichtigen zur Reduzierung der Abgabeverpflichtung ausschließlich biogene Anteile in Brennstoffen. Die Reduzierung der Abgabepflichten über CO2-Reduktionen von Klimaschutzprojekten können im Emissionshandel nicht anerkannt werden.

30.06.2023

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