Frist für Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (SPK)

Typ: Frist Anfang: 30.06.2024 Ende: 30.06.2024

Antragsteller haben bis zum 30.06.2024 die Möglichkeit, ihre Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei uns einzureichen. Da der 30.06. auf ein Wochenende fällt, müssen die Anträge bis spätestens zum Ablauf des darauffolgenden Werktages eingereicht werden. Damit endet die Frist für das Abrechnungsjahr 2023 mit Ablauf des Montags, 01.07.2024.