Frist für Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (SPK)
Typ:
FristAnfang:01.04.2025Ende:30.06.2025
Antragsteller haben bis zum 30.06.2025 die Möglichkeit, ihre Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei uns einzureichen.