Frist für Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (SPK)

Typ: Frist Anfang: 01.04.2025 Ende: 30.06.2025

Termin als ICS downloaden

Antragsteller haben bis zum 30.06.2025 die Möglichkeit, ihre Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei uns einzureichen.