Kontobevollmächtigte Personen (kbP) von Compliance-Konten müssen jährlich bis zum 31.07. die Höhe der Emissionen des Vorjahres im Compliance-Konto eintragen. Dieser Eintrag muss mit der Höhe der abgabepflichtigen Emissionen des eingereichten Emissionsberichts übereinstimmen. Die Eintragung erfolgt über Reiter Konten > Konten und neue Transaktionen > Klick auf das Symbol in der Spalte Compliance > Emissionen eintragen. Gilt für das Konto das 4-Augen-Prinzip, muss der Eintrag von einer zweiten kbP mit den Rechten Approver oder Initiator/Approver über den Menüpunkt Erfolgte Emissionseinträge bestätigt werden.
Nach erfolgreicher Eintragung der Emissionen ändert sich der Compliance-Status des Kontos in B.