Einreichung des Antrags auf Fristverlängerung zur Erbringung des Einsatznachweises für im Rahmen der EU-ETS-1-Kompensation bereits kompensierte aber noch nicht eingesetzte Brennstoffmengen der Abrechnungsjahre 2021 und 2022 (E)
Typ:
Frist
Anfang:
31.03.2024
Ende:
31.03.2024