Einreichung des Antrags auf Fristverlängerung zur Erbringung des Einsatznachweises für im Rahmen der EU-ETS-1-Kompensation bereits kompensierte aber noch nicht eingesetzte Brennstoffmengen der Abrechnungsjahre 2021 und 2022 (E)

Typ: Frist Anfang: 31.03.2024 Ende: 31.03.2024