Bis zum 31.03. muss die von Ihnen beauftragte Prüfstelle die Menge der geprüften CO2-, N2O- und PFC-Emissionen (VET-Wert), jeweils in CO2-Äquivalenten im Unionsregister eingetragen beziehungsweise bestätigt haben. Den Eintrag, aber nicht dessen Bestätigung, können auch die kontobevollmächtigten Personen des Betreiberkontos vornehmen. Der Eintrag und die Bestätigung des Eintrags müssen aber stets von zwei unterschiedlichen Personen erfolgen.