Einreichen des Verbesserungsberichts gemäß Artikel 69 MVO bei der DEHSt

Typ: Frist Anfang: 30.06.2025 Ende: 30.06.2025

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Können Sie bei der Überwachung Ihrer stationären Anlagen nicht die nach der EU-Monitoringverordnung geforderten Überwachungsmethoden einhalten, müssen Sie uns in regelmäßigen Abständen Verbesserungsberichte vorlegen.

(Turnusmäßig, jedoch nicht notwendigerweise jährlich; bei Luftfahrzeugbetreibern nur bei festgestellten Nichtkonformitäten)