Ausgabe der Berechtigungen für 2025 an Anlagenbetreiber und Luftfahrzeugbetreiber

Typ: Frist Anfang: 30.06.2025 Ende: 30.06.2025

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Als Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können Sie jeweils für den Zeitraum 2021 bis 2025 (erster Zuteilungszeitraum) und 2026 bis 2030 (zweiter Zuteilungszeitraum) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen beantragen. Die betreibt das und prüft und genehmigt die Höhe der kostenlosen Zuteilungen für die Unternehmen in den europäischen Staaten. Die Ausgabe der Berechtigungen erfolgt durch die DEHSt.