Wie in den vergangenen Jahren gleichen die Bundesregierung und die Bundesverwaltung auch 2019 alle Treibhausgasemissionen aus, die durch ihre Dienstreisen und Dienstfahrten entstanden sind. Die Bundesregierung wird hierfür Emissionsminderungsgutschriften – meist als Klimaschutzzertifikate bezeichnet – aus anspruchsvollen internationalen Klimaschutzprojekten erwerben und anschließend löschen. Die Klimaschutzprojekte sind nach dem UN-Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) geprüft und zertifiziert. Für den Erwerb dieser Gutschriften ruft das Umweltbundesamt (UBA) jetzt nationale sowie internationale Anbieter von Klimaschutzprojekten zu Angeboten auf. Mit der jetzigen Ausschreibung wird zusätzlich der Ausgleich aller Treibhausgasemissionen vorbereitet, die im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft entstehen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir kompensieren die Emissionen unvermeidlicher Dienstreisen des Bundes mit Investitionen in international vorbildliche Klimaschutzprojekte. Auf dem Weg zur klimaneutralen Bundesverwaltung 2030 werden wir auch aus den Erfahrungen der derzeitigen Krise lernen und künftig noch mehr auf virtuelle Treffen setzen. Die Technik dafür ist vorhanden, funktioniert, spart Zeit, Geld und schont das Klima. Besonders wichtig ist mir, dass wir ab diesem Jahr einen Schritt weitergehen und sämtliche Emissionen meines Hauses kompensieren, nicht nur die Dienstreisen. Damit erreichen wir die Klimaneutralität des BMU. Zusätzlich werden wir alle Emissionen, die durch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft entstehen, mit dem Erwerb von Klimaschutzzertifikaten ausgleichen.“
Mit dem aktuellen Ankauf von Gutschriften werden Emissionen über 347.507 Tonnen aus den Kfz-Fahrten und Flugreisen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung ausgeglichen. Dabei verbrieft eine Gutschrift eine vermiedene Tonne CO2-Äq in einem Klimaschutzprojekt. Das UBA nutzt zur Kompensation nur Klimaschutzprojekte aus dem CDM. Damit sind sie unter dem Dach der UN -Regeln zertifiziert. CDM-Projekte werden insbesondere auf ihre sogenannte Zusätzlichkeit geprüft. Das bedeutet, dass das Projekt ohne die Förderung durch den CDM gar nicht stattgefunden hätte. Nur dann sind die Emissionseinsparungen nachweisbar zusätzlich. Weiterhin werden die Emissionsminderungen erst nach tatsächlich erfolgtem Durchführen des Projekts auf Basis von Prüfungen unabhängiger Gutachter festgestellt und von dem UN-Exekutivrat des CDM freigegeben.
UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir setzen unser Augenmerk besonders auf ambitionierte, nachhaltige Projekte, die über eine reine CO2-Minderung hinausgehen und einen zusätzlichen Mehrwert für die Projektländer aufweisen. Diese Co-Benefits dienen etwa der Verbesserung der Luftqualität vor Ort, dem Gesundheitsschutz oder der Partizipation an Energiebereitstellung und Trinkwasserversorgung. Oft entstehen so auch neue, grüne Arbeitsplätze.“
Zusätzlich zu der Berechnung und Kompensation der dienstreisebedingten Emissionen wird das UBA in diesem Jahr auch die Emissionen aus dem Ministerialbetrieb des Bundesumweltministeriums selbst sowie die Emissionen der diesjährigen deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 ausgleichen.