Die Bundesregierung gleicht die Treibhausgasemissionen ihrer vollständig aus. Dabei werden die der Pkw-Fahrten und Flugreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von insgesamt 116 Ministerien und Bundesbehörden ermittelt und durch anspruchsvolle internationale Klimaschutzprojekte kompensiert. Das Umweltbundesamt (UBA) hat für alle 2018 angefallenen und -fahrten Emissionsminderungsgutschriften in Höhe von rund 300.000 Tonnen (CO2) erworben. Die Kosten für die Kompensation belaufen sich auf insgesamt 1,7 Millionen Euro.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Es ist wichtig, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangeht. Darum versuchen wir, Flugreisen so gut wie möglich zu vermeiden. Für den Austausch zwischen Bonn und Berlin zum Beispiel reichen oft auch Videokonferenzen. Und im Reisekostenrecht des Bundes soll nicht mehr nur der Preis ausschlaggebend sein, sondern auch die Umweltfreundlichkeit des Verkehrsmittels. Das wird zu mehr Bahnfahrten und weniger Flügen führen. Wo sich Flüge nicht vermeiden lassen, kompensieren wir durch Klimaschutzprojekte. Dabei legen wir Wert auf hochwertige Projekte, die einen echten Mehrwert für den Klimaschutz bringen.“
Durch den Einkauf der Emissionsminderungs-Gutschriften werden internationale Klimaschutzprojekte gefördert. Diese helfen, CO2 an einer anderen Stelle einzusparen und in Ländern, in denen die erneuerbaren Energien noch ganz am Anfang stehen, Projekte anzuschieben. Zu den ausgewählten Projekten gehört die Produktion von Energie durch , z.B. in Haushalten in Nepal und Bangladesch. Aber auch moderne und effiziente Kochöfen in ländlichen Regionen Sambias und Äthiopien sind im Projektportfolio der Bundesregierung. Für die ausgesuchten Projekte gilt der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (engl. Clean Development Mechanism, kurz CDM).
Teil der Prüfung von Projekten im CDM ist insbesondere die Bestätigung der „“, d.h. dass die Emissionsreduktionen nicht schon sowieso, also ohne das CDM-Projekt, erzielt worden wären. Das UBA prüft die Einhaltung weiterer Qualitätskriterien, um die Hochwertigkeit der Projekte zu gewährleisten. So sollten sie auch über Co-Benefits verfügen. Co-Benefits sind z. B. der Ressourcenschutz, die Stärkung von Arbeitsplätzen vor Ort oder der Gesundheitsschutz.
„Mit der Kompensation wollen wir einen Mehrwert schaffen, der über den reinen Ausgleich von Treibhausgasemissionen hinausreicht. Die Qualitätskriterien beim Auswahlprozess orientieren sich an den Ansätzen des deutschen Klimaschutzplans 2050 und an den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, den Sustainable Development Goals. Dazu zählen zum Beispiel die Förderung von Kochöfen in Sambia“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.
Das UBA ist mit der gesamten Abwicklung der Dienstreisekompensation beauftragt. Hierfür berechnet das UBA die Treibhausgasemissionen, die sich aus den Wegstrecken per Flugzeug und den Kraftstoffverbräuchen der Dienstwagen ergeben. Für Flugreisen wurde der CO2-Ausstoß dreifach bewertet, um die besondere Klimawirksamkeit des Luftverkehrs einschließlich sogenannter nicht CO2-Effekte zu berücksichtigen; diese entstehen dadurch, dass auch der von Flugzeugen ausgestoßene Wasserdampf zum beiträgt. Für Bahnreisen bucht der Bund „Grüne Tickets“, für die derzeit keine Kompensation erfolgt, da für diese Fahrten Strom aus erneuerbaren Energien verwendet wird.
Magazin „Schwerpunkt: Fliegen"
Das UBA greift das Thema auch im aktuellen Magazin „Schwerpunkt: Fliegen“ auf. In knapper und verständlicher Form stellt das Magazin die Umweltwirkungen des Flugverkehrs dar, zeigt die Lärmwirkungen auf und informiert zu Möglichkeiten der Kompensation der Treibhausgasemissionen. Das Heft ist hier zum Download verfügbar.