Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt gibt die so genannten Emissionsberechtigungen für das Jahr 2009 aus: Bis zum 28.02. stehen sie den Unternehmen auf ihren Konten im Deutschen Emissionshandelsregister zur Verfügung. Das Gesamtbudget in Deutschland für 2009 beträgt 451,86 Millionen Emissionsberechtigungen, davon verteilt die DEHSt rund 390 Millionen Emissionsberechtigungen unentgeltlich für 1.625 teilnehmende Anlagen an deren Betreiber. Bei der Ausgabe berücksichtigt die DEHSt auch Änderungen – wie Stilllegungen der Anlagen oder Kapazitätserweiterungen – seit der Bescheid an die Unternehmen über die Zuteilung Anfang 2008 erfolgte.
Die Unternehmen haben für die gesamte Handelsperiode 2008 bis 2012 Emissionsberechtigungen beantragt. Die DEHSt hat nach den Regeln des Zuteilungsgesetzes eine Entscheidung getroffen, wie viele Emissionsberechtigungen die jeweilige Kohlendioxid ausstoßende Anlage bis einschließlich 2012 erhält. Tatsächlich zur Verfügung gestellt bekommen die Anlagenbetreiber die Berechtigungen aber nicht sofort für die gesamte Handelsperiode. Die DEHSt bucht die Berechtigungen in jährlichen Tranchen zum jeweiligen 28.02. eines Jahres auf die Konten der Anlagenbetreiber im Deutschen Emissionshandelsregister.
Seit 2005 müssen Unternehmen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie jährlich Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen CO2-Emissionen bei der DEHSt abgeben. Der Emissionshandel verbindet Ziele zum Schutz der Umwelt mit ökonomischer Effizienz: Er ist ein ökonomisches Instrument, das Treibhausgasminderungsziele festlegt und den Unternehmen Flexibilität einräumt, um die Klimaschutzziele kostengünstig zu erreichen. Die DEHSt ist die zuständige Stelle zur Umsetzung des EU-Emissionshandels in Deutschland. Sie teilt den Teilnehmern zunächst eine bestimmte Menge an Emissionsberechtigungen unentgeltlich zu und verringert die Menge im Lauf der Zeit nach den gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen, die Anstrengungen im Klimaschutz leisten oder besonders innovativ sind und damit ihre CO2-Emissionen vermindern, können überschüssige Berechtigungen verkaufen. Sie haben damit eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Unternehmen müssen Emissionsberechtigungen zukaufen, sofern ihnen die zugeteilte Menge zur Deckung ihrer CO2-Emissionen nicht ausreicht. Andernfalls drohen zusätzliche Zahlungen an die DEHSt in Höhe von 100 Euro pro Tonne CO2. Die Unternehmen müssen die fehlenden Emissionsberechtigungen nachträglich erwerben und im Emissionshandelsregister der DEHSt abgeben. Mit dem Emissionshandel erfolgen die Emissionsminderungen letztlich bei den Unternehmen, bei denen die Vermeidungskosten am niedrigsten sind.
Das Emissionshandelsregister der DEHSt – in seinen Funktionen eine Kombination aus Grundbuch und Online Banking – ist eine für die Teilnehmer zugängliche Datenbank, in der die Berechtigungen ihren Eigentümern zugeordnet sind. Über das Internet können die Anlagenbetreiber die Kontostände abrufen und Transaktionen auslösen. Unter anderem ist das Register notwendig, um die Emissionsberechtigungen jährlich abrechnen zu können. Außerdem erfüllt das Emissionshandelsregister die Aufgaben des nationalen Kontos für die Bundesrepublik Deutschland nach dem UN-Kyoto-Protokoll. Das Emissionshandelsregister ist keine Handelsplattform und bildet keine Kaufs- und Verkaufsaufträge (Orders) oder Preise ab.