Rund 530 Millionen Zertifikate sind in der Handelsperiode 2005 bis 2007 im Deutschen Emissionshandelsregister transferiert worden. Damit hat mehr als ein Jahresbudget (rund 500 Millionen) der Emissionsberechtigungen in Deutschland den Besitzer gewechselt. Dies bedeutet, dass etwas mehr ein Drittel der ausgegebenen Zertifikate auch gehandelt wurden. Die übrigen Zertifikate wurden von den Anlagenbetreibern direkt zur Erfüllung ihrer Abgabepflichten verwendet. „Die Bilanz für die Pilotphase fällt positiv aus. Die Infrastruktur für den Emissionshandel funktioniert, die Anlagenbetreiber sind mit dem System vertraut und nutzen es“, sagt Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Emissionshandel zeigt, was in ihm steckt, indem er Emissionsminderungen im großen Maßstab erwirtschaftet“, so Troge.
Auf den Emissionshandel als flexibles Klimaschutzinstrument setzen international immer mehr Staaten und sogar einige Regionen der USA. Die europäischen und insbesondere die deutschen Erfahrungen der Jahre 2005 bis 2007 sind dabei besonders gefragt. Nach der Pilotphase begann am 01.01.2008 die zweite Handelsperiode im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Nunmehr gelten europaweit kleinere nationale Emissionsbudgets. Für Deutschland sind es nur noch insgesamt 453 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr für die Sektoren Industrie und Energieerzeugung. Ein Teil der Emissionsberechtigungen wird nicht mehr kostenlos ausgegeben, sondern verkauft oder versteigert (40 Millionen pro Jahr). Die Orientierung an technischen Standards löst zunehmend die unentgeltliche Zuteilung auf Basis historischer Emissionen ab. Für die kommenden fünf Jahre gilt zudem eine Lastenteilung zwischen Energiewirtschaft und Industrie: Die Energiewirtschaft übernimmt den Großteil der erforderlichen Kohlendioxid-Emissionsminderungen, die Kraftwerke werden anhand von Effizienzstandards mit Emissionsberechtigungen ausgestattet.
Zudem gelten für Industrieanlagen moderate Emissionsminderungsverpflichtungen in Höhe von 1,25 Prozent - bezogen auf die bisherigen Kohlendioxid-Emissionen. Für kleinere Anlagen mit Jahresemissionen von weniger als 25.000 Tonnen Kohlendioxid brauchen die Betreiber die Emissionen nicht zu mindern.
Der europäische Emissionshandel zwischen Unternehmen ist damit für die zweite Handelsperiode so aufgestellt, dass das EU-Emissionsminderungsziel für Kohlendioxid und vor allem das deutsche Emissionsminderungsziel nach dem Kyoto-Protokoll im Umfang von 21 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber 1990 erreicht wird. Einen deutlichen Beitrag können Unternehmen in Deutschland auch mit Minderungen aus bilateralen Klimaschutzprojekten mit Entwicklungsländern, dem Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls, leisten. Darüber hinaus sind Erfahrungen mit der Versteigerung von Emissionsberechtigungen und der Einbeziehung anderer Emissionssektoren - wie dem Luftverkehr – zu sammeln.