Im Jahr 2006 sind zum ersten Mal Emissionsberechtigungen für die tatsächlichen Kohlendioxid-Emissionen (CO2-Emissionen) des Jahres 2005 abzugeben. Die beteiligten Unternehmen müssen deshalb über ihre tatsächlichen CO2-Emissionen Bericht erstatten. „Im Emissionshandel kommt es auf glaubwürdige Daten in hoher Qualität an – inklusive einer Bestätigung durch unabhängige Sachverständige“, sagt Professor Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt und das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) laden zur Vorbereitung der Berichterstattung am 15. Dezember 2005 Sachverständige zu einer Informationsveranstaltung nach Berlin ein. Mit der jährlichen Berichterstattung über die tatsächlichen CO2-Emissionen entscheidet sich, ob Unternehmen mit den zu Beginn der Handelsperiode im Dezember 2004 kostenlos zugeteilten Emissionsberechtigungen auskommen, überschüssige verkaufen können oder zusätzliche Berechtigungen zur Deckung ihres Bedarfs zukaufen müssen. Jeder Bericht ist von einem unabhängigen Sachverständigen zu prüfen und zu testieren.
Bis zum 1. März 2006 sind die Unternehmen verpflichtet, die Emissionsberichte für das Jahr 2005 bei den zuständigen Landesbehörden einzureichen. Zuvor sind diese durch unabhängige Sachverständige zu prüfen und zu verifizieren. „Die Vorbereitungen laufen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle, den Landesbehörden, den Anlagenbetreibern und den Sachverständigen auf Hochtouren“, erläutert Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der DEHSt. Mit der Veranstaltung am 15. Dezember 2005 erhalten Sachverständige Informationen über die Anforderungen an die Verifizierung, den vorgesehenen elektronischen Berichtsweg sowie über den Stand der Abstimmungen mit den Landesbehörden. Ein weiterer Schwerpunkt wird der Erfahrungsaustausch zu den Verifizierungen aus der Zuteilungsphase 2004 sein.
Weitere Informationen unter: www.umweltbundesamt.de/emissionshandel.