EU-Kommission prüft Ergebnisse der nationalen Zuteilungsverfahren

Freischaltung der nationalen Emissionshandelsregister hängt von der Zustimmung der EU-Kommission ab

Nummer UBA 010 / 2005 Datum 28.02.2005

Obwohl Deutschland alle notwendigen Vorbereitungen zum Start des deutschen Emissionshandelsregisters abgeschlossen hat, verzögert sich die Ausgabe der ersten Tranche der Emissionsberechtigungen an die Betreiber. Ursache dafür ist, dass die EU-Kommission die Prüfung der nationalen Zuteilungsentscheidungen noch nicht abgeschlossen hat. Erst wenn die Prüfungen positiv abgeschlossen sind, können die Anlagenkonten in den Mitgliedsstaaten eingerichtet und auf diese die zugeteilten Emissionsberechtigungen ausgegeben werden. Ursprünglich war die Freigabe des Registers für den heutigen Montag vorgesehen.

Die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt geht davon aus, dass die Prüfungen durch die EU-Kommission in Kürze abgeschlossen werden. Nach der Zustimmung der EU-Kommission wird der Zugang des deutschen Emissionshandelsregisters zum Europäischen Zentralregister (dem CITL) als Bindeglied zu den anderen nationalen Registern freigegeben. Erst dann ist die Einrichtung der Konten möglich. Die DEHSt wird unmittelbar nach der erfolgten Prüfung alle noch ausstehenden Arbeitsschritte zügig abschließen. Dazu gehören insbesondere die Kontoeröffnung für die teilnehmenden Anlagen am Emissionshandel und die Ausgabe der Emissionsberechtigungen an diese Teilnehmer.

Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission die nationale Zuteilungstabelle und einen erläuternden Bericht am 21. Februar 2005 übersandt. Der Bericht fasst das Ergebnis des deutschen Zuteilungsverfahrens zusammen. Mit diesem Bericht waren auf deutscher Seite alle Voraussetzungen geschaffen, um die Berechtigungen wie in der Emissionshandelsrichtlinie vorgesehen zum 28.02.2005 auszugeben. Nach den europäischen Vorschriften prüft aber die EU-Kommission, ob die Ausgabe der Emissionsberechtigungen im Einklang mit dem deutschen Allokationsplan steht, den sie im Juli 2004 genehmigt hat. Da diese Prüfung noch andauert, verschiebt sich die Ausgabe der Berechtigungen.

Die EU-Kommission hat der Freischaltung anderer europäischer Handelsregister ebenfalls noch nicht zugestimmt.

Am Handel mit Emissionsberechtigungen interessierte Personen und Unternehmen können die Eröffnung eines Kontos im deutschen Emissionshandelsregister beantragen und damit ebenfalls am Emissionshandel teilnehmen. Die entsprechenden Antragsunterlagen sind im Internetangebot der DEHSt verfügbar.