Die Software zur Antragsvorbereitung im Emissionshandel steht ab sofort zur Verfügung. Unter der Internet-Adresse www.umweltbundesamt.de/emissionshandel sind darüber hinaus Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung der Anträge eingestellt. Voraussichtlich ab dem 28. August 2004 läuft die dreiwöchige Frist, in der die Anträge elektronisch bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) eingereicht werden können.
Die neue Erfassungssoftware ermöglicht die Erhebung der Daten nach den aktuellen gesetzlichen Grundlagen. Eine frühere Version wurde bereits im Rahmen der freiwilligen Datenerhebung 2003 eingesetzt.
Mit dem „Leitfaden Zuteilungsregeln 2005-2007“ stellt die Deutsche Emissionshandelsstelle zusätzlich eine umfassende Erläuterung der neuen gesetzlichen Regelungen bereit. Der Leitfaden soll die Unternehmen bei der Entscheidung zur Anwendung einzelner Zuteilungsregeln begleiten und helfen, die Regelungen des Zuteilungsgesetzes 2007 (ZuG) und der Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV) anzuwenden. Für die konkrete Antragstellung zu einzelnen Anlagen steht das „Betreiberhandbuch Erfassungssoftware“ zur Verfügung, das die Bedienung der Erfassungssoftware erläutert.
Voraussichtlich ab dem 28.08.2004 können die Anträge elektronisch bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat ein Servicetelefon und einen E-Mail-Support eingerichtet:
E-Mail: emissionshandel@uba.de
Servicetelefon: 030-8903-5050, montags bis freitags von 09:00 – 18:00 Uhr
Fax: 030-8903-5010