Das Umweltbundesamt (UBA) arbeitet mit Hochdruck daran, den Emissionshandel in Deutschland zu organisieren. Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA: „Wir sind gut darauf vorbereitet, den engen Zeitplan zur Einführung des Emissionshandels einzuhalten. Das Umweltbundesamt ist seit langem daran beteiligt, die gesetzlichen Grundlagen zum Emissionshandel zu schaffen und verfügt über umfangreiche Vollzugserfahrungen.“ Aktuell bereitet das UBA die Zuteilung der Zertifikate vor. Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Emissionshandelsstelle: „Das gesamte Verfahren wird weitgehend elektronisch und serviceorientiert gestaltet. Die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen wird die Emissionshandelsstelle fortlaufend über die weiteren Schritte informieren.“
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) schafft den rechtlichen Rahmen für den Emissionshandel in Deutschland, der Nationale Allokationsplan bestimmt die Menge der Zertifikate, die jede Anlage erhält. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) plant, bis 30.09.2004 die Emissionszertifikate auszustellen, ab Herbst elektronische Konten für den Handel verfügbar zu machen und die internationale Koordination mit der EU und dem Klimasekretariat der Vereinten Nationen zu sichern.
Für die Zuteilung der Zertifikate an die rund 2.400 teilnehmenden Anlagen gibt die EU einen engen Zeitplan vor. Bis zum 30.09.2004 soll jedes Unternehmen wissen, wie viele Zertifikate es pro Anlage – in Deutschland kostenlos – erhält. Ab 01.07.2004 nimmt die DEHSt Anträge auf Zuteilung von Emissionslizenzen an. Ab Spätherbst kann jede am Handel interessierte juristische oder natürliche Person ein elektronisches Konto eröffnen. Der europaweite Handel beginnt dann ab 01.01.2005.
Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Handels weist Troge darauf hin, die im Umfeld entstehenden neuen Dienstleistungsmärkte nicht zu übersehen. Neue Tätigkeitsfelder ergeben sich beispielsweise für Gutachter, Händler und private Handelsplattformen.