Emissionshandel im Luftverkehr: FMS-Software für Emissionsbericht 2024 steht bereit (06)

Liebe Leser*innen,

unser Formular-Management-System (FMS), mit dem Luftfahrzeugbetreiber den Emissionsbericht 2024 für den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) und für CORSIA erstellen, steht bereit. Zur Anmeldung gelangen Sie auf unserer Internetseite unter „Online-Services“ und anschließend „EU-ETS 1 Datenerfassung“ und „Formular-Management-System".

Formular-Management-System (FMS) für den Luftverkehr

Die Frist für die Übermittlung des Emissionsberichts 2024 ist gemäß § 5 Absatz 1 TEHG der 31.03.2025. Bitte reichen Sie den verifizierten Bericht rechtzeitig über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ein.

Bitte beachten Sie, dass durch Verzögerungen auf europäischer Ebene leider nicht alle Anforderungen für die Berichterstattung 2024 im FMS abgebildet werden konnten. Luftfahrzeugbetreiber, die alternative und/oder förderfähige Flugkraftstoffe berichten möchten, müssen daher zusätzlich zum FMS-Emissionsbericht ein externes Formular der DEHSt nutzen. Auch Angaben im Rahmen der „Veröffentlichung von Luftverkehrstätigkeiten gemäß Artikel 14 Absatz 6 Emissionshandels-Richtlinie“ müssen an die DEHSt in einem separaten Dokument übermittelt werden. Zum Download beider Dokumente gelangen Sie auf unserer Internetseite unter „Themen“ und anschließend durch Auswahl „Berichterstattung“ im Menüpunkt „Luftverkehr (EU-ETS 1 und CORSIA)“. Die Dokumente stehen dann am Ende der Internetseite unter „Handbücher und Hilfestellungen“ zum Download zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass die Angaben im externen Formular zu den alternativen und/oder förderfähigen Flugkraftstoffen verifiziert werden müssen und somit Teil Ihres verifizierten Emissionsberichts sind. Bitte fügen Sie beide separaten Dokumente ausgefüllt über die Upload-Funktion des FMS Ihrem Emissionsbericht hinzu, bevor Sie Ihren Emissionsbericht verifizieren lassen. Weitere Informationen werden auch im FMS an den relevanten Stellen bereitgestellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der DEHSt.

Handbücher und Hilfestellungen

Leitfaden für Luftfahrzeugbetreiber

Jährlich veröffentlicht die DEHSt einen Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen und von Emissionsberichten im Luftverkehr. Bitte beachten Sie, dass der auf unserer Webseite veröffentlichte Leitfaden vom 5. Januar 2024 noch nicht die Anforderungen der Berichterstattung des Jahres 2024 abbildet, die sich aus geänderten rechtlichen Anforderungen in der Monitoring-Verordnung aufgrund der Änderungsverordnung (EU) 2024/2493 ergeben. Eine aktualisierte Version des Leitfadens wird gegenwärtig erstellt. Wir informieren Sie mit einem Newsletter über seine Veröffentlichung.

Einreichen der Überwachungspläne

Die FMS-Anwendung zur Erstellung von Überwachungsplänen ab dem 01.01.2025 ist in Vorbereitung. Über die Bereitstellung informieren wir in einem Newsletter. Das Überarbeiten und Einreichen Ihres Überwachungsplans erwarten wir nicht vor fristgerechtem Einreichen des Emissionsberichts zum 31.03.2025, jedoch zeitnah nach Bereitstellung der FMS-Anwendung. Die genehmigten Überwachungspläne werden rückwirkend ab dem 01.01.2025 gelten.

CORSIA für Luftfahrzeugbetreiber mit Berichterstattungspflichten in Deutschland

Auch dieses Jahr stellt die DEHSt Luftfahrzeugbetreibern, die ihre CO2-Emissionen unter CORSIA an die DEHSt berichten und dabei von der vereinfachten Berichterstattung mit Daten der Eurocontrol Support Facility für Luftfahrzeugbetreiber (ETS-SF) Gebrauch machen, ein MS Excel-Tool zum Erstellen einer XML-Importdatei für das FMS zur Verfügung. Hintergrund ist, dass die Daten der ETS-SF nicht immer vollständig sein müssen, insbesondere bei Flügen zwischen Drittstaaten außerhalb des EWR. Das Tool erlaubt Luftfahrzeugbetreibern, die das vereinfachte Verfahren anwenden dürfen, das Hinzufügen von internationalen Flügen, deren CO2-Emissionen vorab mit dem Eurocontrol Small Emitters Tool geschätzt werden müssen. Das Tool erhalten Luftfahrzeugbetreiber auf Anfrage beim Kundenservice der DEHSt. Bitte beachten Sie die generelle Verifizierungspflicht (EU-ETS, Tätigkeitsgruppe Nr. 12 Luftverkehr) aller CORSIA-Berichte.