CBAM: Fristende CBAM-Bericht Q1/2025 | Vereinfachungsvorschläge | Checkliste für EU-Einführer | KN-Codes für Harnstoff (25)

Liebe Leser*innen,

wir möchten Sie heute über aktuelle Fristen und Neuerungen im Zusammenhang mit dem CO2-Grenzausgleichssystem CBAM informieren. Der CBAM-Bericht für das erste Quartal 2025 muss bis zum 30.04.2025 im Übergangsregister der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Am 26.02.2025 wurde zudem das Omnibus-Paket I der Europäischen Kommission veröffentlicht, das Vorschläge zur Vereinfachung der CBAM-Verordnung enthält. Eine offizielle Checkliste der Europäischen Kommission unterstützt Sie dabei, alle Anforderungen im Blick zu behalten. Im Düngemittelsektor sind neue KN-Codes zu beachten, die ab dem Bericht für das erste Quartal 2025 verpflichtend gelten.