Strompreiskompensation: Veröffentlichung der Antragsfrist auf Beihilfen für indirekte СO2-Kosten (SPK) für das Abrechnungsjahr 2024 und weitere Themen (04)
Liebe Leser*innen,
im aktuellen Newsletter informieren wir Sie über die Veröffentlichung der Antragsfrist auf der Website der DEHSt für die Antragstellung auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten für das Abrechnungsjahr 2024.
Außerdem erhalten Sie Hinweise zur elektronischen Kommunikation, zum Formular-Management-System (FMS), zu den Leitfäden und für erstmalige Antragsteller.
Antragsfrist
Gemäß Nr. 6.1 der SPK-Förderrichtlinie haben wir als zuständige Behörde das Ende der Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2024 auf unserer Website bekanntgegeben. Sie haben bis zum 30.06.2025 die Möglichkeit, Ihre Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei uns einzureichen.
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Antragssoftware FMS
Auch in diesem Jahr wird die Antragstellung ausschließlich digital über das Formular-Management-System (FMS) erfolgen. Die Antragssoftware FMS wird voraussichtlich ab dem 01.04.2025 auf der Website der DEHSt zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag – wie im Vorjahr – aus zwei Teilen besteht: Antrag auf Beihilfe und Nachweis der ökologischen Gegenleistungen (öGl).
Sobald die Antragssoftware zur Verfügung steht, werden wir Sie per Newsletter und auf unserer Website informieren.
Ergänzender Hinweis zur Nachweiserbringung ökologischer Gegenleistungen
Auch wenn Sie in diesem Jahr keinen Beihilfeantrag stellen sollten, beachten Sie bitte, dass Sie dennoch die Nachweise ökologischer Gegenleistungen für die vorherigen Abrechnungsjahre, für die Sie eine Beihilfe erhalten haben, erbringen müssen.
Datensicherung
Wir empfehlen Antragstellern dringend, eine Datensicherung der letzten gültigen Version ihres Antrags und des Nachweises öGL aus dem vergangenen Jahr durchzuführen.
Elektronische Kommunikation (Qualifizierte elektronische Signatur)
Bei der DEHSt reichen Sie Ihren Antrag auf Beihilfe auf elektronischem Weg über die VPS ein. Hierfür benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur, die rechtlich dem Status einer handschriftlichen Unterzeichnung gleicht.
Für die qualifizierte elektronische Signatur sind eine Signaturkarte sowie ein zugehöriger Kartenleser notwendig.
Bitte beachten Sie, dass die Beschaffung und Aktivierung der Komponenten einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Planen Sie diese Zeit bitte entsprechend für Ihr Antragsverfahren ein.
Aktenzeichen beantragen
Wenn Sie als Unternehmen erstmalig einen Antrag stellen möchten, bitten wir Sie, im Vorfeld ein Aktenzeichen und für jede Anlage ein Anlagenaktenzeichen bei der DEHSt zu beantragen. Sofern Sie bereits ein Aktenzeichen für Ihr Unternehmen verwenden und für eine neue Anlage einen Antrag stellen möchten, bitten wir Sie auch um die Beantragung eines entsprechenden Anlagenaktenzeichens.
Das genaue Verfahren werden wir Ihnen auf der Website der DEHSt erläutern.
Leitfäden
Auch für dieses Antragsjahr werden wir wieder unsere aktualisierten Leitfäden herausgeben. Ein Leitfaden richtet sich an die Antragsteller. Dieser wird insbesondere auf die in diesem Jahr erforderlichen Nachweise der ökologischen Gegenleistungen für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2024 eingehen, sowie allgemeine Hinweise zur Antragstellung geben. Ein weiterer Leitfaden unterstützt die Wirtschaftsprüfer*innen und die vereidigten Buchprüfer*innen. Ein dritter Leitfaden adressiert die prüfungsbefugten Stellen.