Europäischer Emissionshandel: Emissionsberichterstattung 2024 – FMS-Anwendung steht bereit | Aktualisierung Leitfaden Zusammenwirken von EU-ETS 1 und nEHS | Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten für stationäre Anlagen (03)
Liebe Leser*innen,
wir informieren Sie heute darüber, dass unser Formular-Management-System (FMS), mit dem Anlagenbetreiber den Emissionsbericht 2024 im Europäischen Emissionshandel erstellen, nun bereitsteht. Zur Anmeldung gelangen Sie über "Formular Management System" unter den Online Services auf unserer Internetseite. Die gesetzliche Frist für die Übermittlung des Emissionsberichts 2024 ist der 31.03.2025. Reichen Sie den verifizierten Bericht bitte über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ein.
Im Zuge der Bereitstellung der FMS-Anwendung „Emissionsberichte 2024“ haben wir auch den Leitfaden Zusammenwirken von EU-ETS 1 und nEHS aktualisiert.
Darüber hinaus werden wir in Kürze den Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten für stationäre Anlagen in der 4. Handelsperiode (2021–2030) aktualisiert auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.