Anträge auf die Gewährung von Beihilfe im Rahmen der Strompreiskompensation können für das Abrechnungsjahr 2024 bis einschließlich 30.06.2025 gestellt werden. Sowohl die von Wirtschaftsprüfern*Wirtschaftsprüferinnen bestätigten Anträge auf Strompreiskompensation als auch die von prüfungsbefugten Stellen bestätigten Nachweise der ökologischen Gegenleistungen müssen bis einschließlich 30.06.2025 in der Virtuellen Poststelle der DEHSt (VPS) eingegangen sein. Es handelt sich um eine materielle Ausschlussfrist.