Europäischer Emissionshandel 1: Informationen zum Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer (07)

Liebe Leser*innen,

mit diesem Newsletter informieren wir Sie über die Bereitstellung spezieller FMS-Anwendungen für neue Marktteilnehmer und die Veröffentlichung begleitender Dokumente.

Hintergrund ist, dass ab dem Berichtsjahr 2024 für bestimmte Anlagen bereits die Zuteilungsregeln des zweiten Zuteilungszeitraums gelten. Dies betrifft Anlagen mit Emissionsgenehmigung nach dem 30.06.2019 und Inbetriebnahme im Jahr 2023 oder 2024. Solche Anlagen bezeichnen wir hier als „neue Marktteilnehmer“.

Bei der Erstellung eines Zuteilungsantrags für einen neuen Marktteilnehmer nutzen Sie bitte die neuen FMS-Anwendungen „Methodenplan 2024-2030“ und „Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer (ZDB)“. Mit unserem Newsletter vom 20.12.2024 hatten wir bereits auf die verschiedenen zu nutzenden FMS-Anwendungen für die unterschiedlichen Anlagengruppen bei der Antragstellung hingewiesen.

FMS-Anwendungen „Methodenplan 2024-2030“

Europäischer Emissionshandel: Zuteilungsdatenbericht 2024 – Nutzen Sie die richtige FMS-Anwendung!

Um eine Zuteilung für das Jahr 2024 beantragen zu können, müssen neue Marktteilnehmer:

  • einen Überwachungsplan zur Genehmigung bei der DEHSt eingereicht und einen verifizierten Emissionsbericht für das Jahr 2024 erstellt haben,
  • in der FMS-Anwendung „Methodenplan 2024-2030“ einen Methodenplan anlegen und abschließend bearbeiten, um auf dieser Grundlage
  • in der FMS-Anwendung „Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer (ZDB)“ die zuteilungsrelevanten Daten des Zuteilungsantrags 2024 zusammenzustellen.

Die FMS-Anwendung „Methodenplan 2024-2030“ ist bereits verfügbar, die FMS-Anwendung „Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer (ZDB)“ werden wir in Kürze bereitstellen.

Detailliertere Informationen zum Vorgehen bei der Antragstellung stehen Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Zuteilung 2024 neue Marktteilnehmer

Dort finden Sie:

  • das Hinweispapier "EU-ETS 1: Zuteilunganstrag 2024 für neue Marktteilnehmer", in dem wir die betroffenen Anlagen, die neuen geltenden Regeln und die Vorgehensweise bei der Antragstellung im FMS darstellen,
  • die Teile des Leitfadens Zuteilung 2026-2030, die für die oben genannten Anlagen bereits ab dem Jahr 2024 relevant sind,
  • das Excel-Tool „Stoffstroeme_Energie 2ZZR.xlsx“ in der Fassung für den Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer,
  • den Formularsatz zu Leitfaden 3a zum Nachweis der Wärmeverwendung bei anlagenübergreifenden Wärmeströmen sowie
  • die entsprechenden Excel-Tools zu Leitfaden 3c zur Bestimmung der Aktivitätsraten für verschiedene Zuteilungselemente mit Produkt-Emissionswert.

Hinweispapier "EU-ETS 1: Zuteilunganstrag 2024 für neue Marktteilnehmer" (03.02.2025, PDF, 609KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Hinweis zur Zuteilung für das Jahr 2023: Für das Jahr 2023 gelten für alle Anlagen die Regeln des ersten Zuteilungszeitraums. Deshalb müssen neue Marktteilnehmer, die im Jahr 2023 den Betrieb aufgenommen haben, für ihren Zuteilungsantrag des Jahres 2023 die FMS-Anwendung „Zuteilungsdatenbericht 2019-2025“ verwenden. Für das Berichtsjahr 2023 gelten für alle Anlagen die Beschreibungen im „Leitfaden Zuteilung 2021-2030 Teil 5“.

Für eine möglichst frühzeitige Bearbeitung Ihres Antrags durch die DEHSt reichen Sie Ihren verifizierten Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer bitte bis zum 31.03.2025 via VPS bei uns ein.