Europäischer Emissionshandel im Luftverkehr und CORSIA: FMS-Software für Überwachungspläne ab 2025 steht bereit (21)

Liebe Leser*innen,

unser Formular Management System (FMS), mit dem Luftfahrzeugbetreiber den Überwachungsplan ab 2025 im Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) erstellen, steht bereit. Zur Anmeldung gelangen Sie über den „Online-Services“, Menüpunkt „EU-ETS 1 Datenerfassung“ und anschließend „Formular-Management-System“ auf unserer Internetseite. Als Basis für die Erstellung der Überwachungspläne ab 2025 können die bestehenden Überwachungspläne im FMS importiert und angepasst werden.

Wie im Newsletter vom 28.11.2024 bereits hingewiesen, benötigen alle Luftfahrzeugbetreiber einen neuen Überwachungsplan ab 2025, der Angaben zu Nicht-CO2-Effekten und gegebenfalls alternativen sowie förderfähigen Kraftstoffen beinhalten soll.

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Leitfaden für Luftfahrzeugbetreiber

Als umfassendere Hilfestellungen finden Sie auf unserer Internetseite (abrufbar unter Publikationen) den aktualisierten „Leitfaden für Luftfahrzeugbetreiber zur Erstellung von Überwachungsplänen ab 2025 und Emissionsberichten ab dem Berichtsjahr 2024“.

Zum Leitfaden für Überwachungspläne im Luftverkehr

Weiterhin werden zur Erstellung von Überwachungsplänen zum Thema „Nicht-CO2-Effekte“ im Zeitraum vom 07.-09.04.2025 auch Workshops stattfinden, über die wir bereits gesondert informiert haben.

Bitte beachten Sie, dass durch Verzögerungen auf europäischer Ebene leider nicht alle Anforderungen für die Überwachungspläne ab 2025 im FMS abgebildet werden konnten. Luftfahrzeugbetreiber, die alternative und/oder förderfähige Flugkraftstoffe berichten möchten, müssen daher zusätzlich zum FMS-Überwachungsplan ein externes Formular der DEHSt nutzen. Auch Luftfahrzeugbetreiber, die ihre Emissionen unter CORSIA der DEHSt berichten und sich Emissionseinsparungen von CORSIA Eligible Fuels (CEFs) anrechnen lassen möchten, nutzen bitte dieses Formular. Zum Download gelangen Sie auf unserer Internetseite unter „Themen“, Menüpunkt „Luftverkehr (EU-ETS 1 und CORSIA)“ und anschließend unter „Weiterführende Seiten“ durch Auswahl „Überwachung“. Das Formular steht dann unter „Überwachungsplan“ und „Weitere Informationen“ zum Download zur Verfügung. Bitte fügen Sie das ausgefüllte Formular über die Upload-Funktion des FMS Ihrem Überwachungsplan hinzu. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum Ausfüllen erhalten Sie direkt im Formular. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der DEHSt.

Einreichung der Überwachungspläne

Die Überwachungspläne ab 2025 sollen zeitnah, spätestens sechs Wochen nach Bereitstellung der entsprechenden FMS-Anwendung zur Genehmigung eingereicht werden (also spätestens zum 14.05.2025). Bitte übermitteln Sie den Überwachungsplan rechtzeitig über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.