Nationaler Emissionshandel: Update des Leitfadens (61)
Liebe Leser*innen,
heute möchten wir Sie darüber informieren, dass wir unseren Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen im nationalen Emissionshandel (nEHS) aktualisiert haben.
Ergänzt wurden unter anderem:
- Hinweise zur Nachweisführung für die Anerkennung von flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Brennstoffen nicht biologischen Ursprungs (RFNBO),
- weitere Erläuterungen zum Umgang mit der Nachweisführung für gasförmige Heizstoffe in der Datenbank Nabisy (Nachhaltige-Biomasse-Systeme, Datenbank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung),
- ein Überblick über die grundsätzlichen Funktionalitäten der Datenbank Nabisy für die Nachhaltigkeitsnachweisführung,
- eine Vollzugserleichterung bezüglich der Berechnung der Treibhausgasminderung für Abfallverbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von weniger als 7,5 Megawatt,
- die von der DEHSt bisher veröffentlichten Festwerte nach Anlage 4 Teil 2 Nummer 3 EBeV 2030 (Übernahme der Festwerte aus den separat veröffentlichten Dokumenten in den Leitfaden),
- erste Erläuterungen zur FMS-Anwendung „Überwachungsplan – nEHS, EU-ETS 1/Abfälle und EU-ETS 2“ (kurz: FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan“) für den Zeitraum mit parallelen Überwachungs- und Berichtspflichten (nEHS, EU-ETS-1/Abfälle, EU-ETS 2).
Der Leitfaden wird im Frühjahr 2025 für die Erstellung der nEHS-Emissionsberichte in der FMS-Anwendung „3-in-1-Emissionsbericht 2024“ erneut aktualisiert.
Die DEHSt informiert in einem Newsletter, wann der jeweilige Teil (nEHS, EU-ETS 1/Abfälle, EU-ETS 2) der FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan“ zur Verfügung steht.