Strompreiskompensation: Versand der Beihilfebescheide für das Abrechnungsjahr 2023 und Beginn der Auszahlung (57)

Liebe Leser*innen,

in den nächsten Tagen werden wir mit dem Versand der Beihilfebescheide für die Strompreiskompensation des Abrechnungsjahres 2023 beginnen. Bis Ende des Jahres wird über jeden Antrag entschieden und die Bescheide werden über die Virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt versendet.

Derzeit sind noch nicht alle Anträge abschließend geprüft. Daher können wir nicht ausschließen, dass Sie auch jetzt noch Nachforderungen zur weiteren Sachverhaltsaufklärung erhalten. In dem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge abzusehen.

Unternehmen in Schwierigkeiten oder Insolvenzverfahren

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Gewährung einer Beihilfe in einer Reihe von Fällen ausgeschlossen ist.

Die Beihilfegewährung ist gemäß Nummer 3 der SPK-Förderrichtlinie ausgeschlossen für:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten, insbesondere für Unternehmen,
    • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt worden ist,
  • die nach § 15a der Insolvenzordnung verpflichtet sind, einen Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen oder
  • die in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung eingetragen sind.
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Unvereinbarkeit einer Beihilfe nicht Folge geleistet haben.

Falls einer der genannten Sachverhalte eintritt oder auf Ihr Unternehmen bereits jetzt zutrifft, teilen Sie uns dies bitte umgehend formlos mit. Sie erreichen uns über die VPS und auch telefonisch unter 030-8903 5020 oder an E-Mail: strompreiskompensation@dehst.de.

Richtlinie für Beihilfen für indirekte CO2-Kosten vom 13.03.2024

Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 (2020/C 317/04)

Auszahlung der Beihilfe für das Abrechnungsjahr 2023

Die individuelle Auszahlung der Beihilfe auf das im Antrag angegebene Bankkonto wird einige Tage nach Erlass des Bescheids erfolgen.

Überprüfung der Bankverbindung/Kontodaten

Um ein reibungsloses Auszahlungsverfahren zu gewährleisten, prüfen Sie bitte, ob die im Antrag angegebenen Kontodaten noch aktuell sind. Änderungen der Bankverbindung teilen Sie uns bitte umgehend mit einer signierten Nachricht per VPS mit.

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