CBAM: Einreichungsfrist CBAM-Bericht Q3/2024, Umgang mit fehlenden Emissionsdaten und andere Hinweise (55)

Liebe Leser*innen,

Willkommen zum Newsletter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zum Thema „Europäisches CO2-Grenzausgleichssystem“ (Carbon Border Adjustment MechanismCBAM).

Heute möchten wir Sie

  1. an die Frist zur Einreichung der CBAM-Berichte für Q3/2024 erinnern,
  2. über den Umgang mit fehlenden Emissionsdaten bei der Erstellung des CBAM-Berichts ab Q3/2024 informieren
  3. über das Wartungsfenster des CBAM-Übergangsregisters informieren und
  4. auf das Self Assessment-Tool und die neu verfügbaren Dokumente auf der Website der Europäischen Kommission aufmerksam machen.