CBAM: Einreichungsfrist CBAM-Bericht Q3/2024, Umgang mit fehlenden Emissionsdaten und andere Hinweise (55)
Liebe Leser*innen,
Willkommen zum Newsletter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zum Thema „Europäisches CO2-Grenzausgleichssystem“ (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM).
Heute möchten wir Sie
- an die Frist zur Einreichung der CBAM-Berichte für Q3/2024 erinnern,
- über den Umgang mit fehlenden Emissionsdaten bei der Erstellung des CBAM-Berichts ab Q3/2024 informieren
- über das Wartungsfenster des CBAM-Übergangsregisters informieren und
- auf das Self Assessment-Tool und die neu verfügbaren Dokumente auf der Website der Europäischen Kommission aufmerksam machen.