Mit der neuen Rubrik „Berichtsphase EU-ETS 2 (2024-2026)“ auf unserer Website möchten wir insbesondere Unternehmen, die bereits am nationalen Emissionshandel (nEHS) teilnehmen und zudem Verantwortliche im EU-ETS 2 sind, über die Berichtsphase 2024 bis 2026 informieren. In dieser Phase gelten die Pflichten im nEHS und im EU-ETS 2 parallel. In den nächsten Wochen werden wir unsere Website sukzessive um weitere Informationen zum EU-ETS 2 ergänzen.
Zur Berichtsphase EU-ETS 2 (2024-2026)
Weitergehende Informationen zu diesem Thema haben wir außerdem in einem Hinweispapier für Sie zusammengestellt: Unser Hinweispapier gibt den Verantwortlichen im EU-ETS 2 einen ersten Überblick über den Anwendungsbereich und die Anforderungen der EU Monitoring-Verordnung (MVO) an die Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen im EU-ETS 2 für die Berichtsphase 2024 bis 2026. Im Hinweispapier werden Vergleiche zum nationalen Emissionshandel (nEHS) gezogen und aufgezeigt, wie die Anforderungen der MVO in Deutschland umgesetzt werden sollen.