Europäischer Emissionshandel 1: Info aus dem BMWK: Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ – Start des 2. vorbereitenden Verfahrens (51)
Liebe Leser*innen,
mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger startete am 29.07.2024 das zweite vorbereitende Verfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK). Interessierte Unternehmen haben bis 30.09.2024 Zeit, Skizzen ihrer Dekarbonisierungsvorhaben einzureichen und für diese einen Antrag auf Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren zu stellen. Das Förderprogramm Klimaschutzverträge richtet sich an alle Anlagenbetreiber, deren Anlagen im EU-ETS 1 erfasst sind.
Das vorbereitende Verfahren dient dazu, alle notwendigen Informationen für eine sachgerechte Ausgestaltung des darauffolgenden Gebotsverfahrens zu gewinnen, das Ende 2024 starten soll. Die bisherigen Rahmenbedingungen des Förderprogramms werden im Grundsatz so auch für die zweite Gebotsrunde gelten. Die Anpassung einzelner Regelungen wird vom BMWK geprüft, etwa im Bereich CCUS, Wasserstoff und Prozesswärme. Das BMWK ermutigt daher alle Industrieunternehmen dazu, mit ihren großen Dekarbonisierungsvorhaben am vorbereitenden Verfahren teilzunehmen. Je mehr Skizzen eingereicht werden, desto passgenauer kann das Förderprogramm in Zukunft ausgestaltet werden.
Das BMWK bietet im Rahmen des Vorverfahrens vier Webinare an, um häufig gestellte Fragen zu erläutern und weitere Fragen zu beantworten. Alle Interessierten, wie Industrie- oder Beratungsunternehmen, können hieran teilnehmen. Weitere Informationen zu den Webinar-Themen sowie die Anmeldelinks sind auf der Website der Klimaschutzverträge zu finden.
Eine Teilnahme am vorbereitenden Verfahren sowie die vollständige und fristgerechte Übermittlung der angeforderten Informationen sind Voraussetzungen für eine Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren (vgl. Nummer 8.6(b) Förderrichtlinie Klimaschutzverträge). Eine Beteiligung am Interessenbekundungsverfahren, dem ersten vorbereitenden Verfahren oder dem ersten Gebotsverfahren ersetzen die Teilnahme am zweiten vorbereitenden Verfahren nicht: Jeder, der am zweiten Gebotsverfahren teilnehmen möchte, muss am zweiten vorbereitenden Verfahren teilnehmen.
Auf den Internetseiten des BMWK zu Klimaschutzverträgen sind alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens, die bis zum Ablauf des 30.09.2024 einzureichenden Unterlagen sowie eine aktualisierte Version des Handbuchs für die Klimaschutzverträge zu finden.
Website Informationen Klimaschutzverträge
Handbuch für Klimaschutzverträge
Für alle Fragen zu Klimaschutzverträgen ist das BMWK die zentrale und federführende Anlaufstelle. Bitte richten Sie Ihre Fragen ausschließlich an E-Mail: fragen@klimaschutzvertraege.info
Wir versenden diesen Newsletter auf Bitten des BMWK. Die DEHSt ist für die Klimaschutzverträge nicht zuständig und kann hierzu auch keine Fragen beantworten.