Europäischer Emissionshandel 1: Anträge auf kostenlose Zuteilung bis zum 21.06.2024 möglich, Hinweis für Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.2023 und neu emissionshandelspflichtige Anlagen (40)
Liebe Leser*innen,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Frist für einen Antrag auf kostenlose Zuteilung für stationäre Anlagen am Freitag, den 21.06.2024, endet (Ausschlussfrist). Bis dahin können Sie als Betreiber von Emissionshandelsanlagen den Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den zweiten Zuteilungszeitraum (2026-2030) in der vierten Handelsperiode noch stellen. Detaillierte Hinweise und Erläuterungen zu den Zuteilungsregeln und zu Ihrem Antrag finden Sie auf unserer Internetseite und im entsprechenden Leitfaden.
Uns erreichen vermehrt Fragen zum Dateiformat, in dem sogenannte „verkürzte Anträge“ für Anlagen an uns gesendet werden können. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Anträge für Anlagen, die den Betrieb nach dem 01.01.2023 aufgenommen haben oder mit der Änderung der Emissionshandelsrichtlinie ab dem 01.01.2024 neu dem EU-ETS 1 unterliegen (siehe hierzu auch Leitfaden Teil 2, Kapitel 2.2). Bei diesen Anlagen erstellen Sie als Betreiber bitte im FMS über die entsprechenden Schaltflächen in der oberen Symbolleiste separate Exporte des Antrags als XML-Datei und als PDF-Datei und senden uns diese Dateien über die Virtuelle Poststelle (VPS) zu.
Bei allen anderen Zuteilungsanträgen gilt das bekannte Verfahren: Hier erstellt die Prüfstelle aus FMS heraus eine ZIP-Datei (diese enthält die XML-Datei und PDF-Datei) des Antrags und sendet diese über die VPS an den Betreiber, der die Nachricht an das Postfach der DEHSt weiterleitet.
Die Antragsfrist 21.06.2024 gilt einheitlich für alle Zuteilungsanträge.
Unabhängig vom vorgenannten Antragsverfahren möchten wir Sie informieren, dass im Juni 2024 die Ausgabe der kostenlosen Zuteilung für das Jahr 2024 auf Grundlage des aktuellen Registerstandes erfolgt. Einige Betreiber erhalten für ihre Anlagen von uns derzeit und in den nächsten Wochen noch Zuteilungsanpassungsbescheide, um den aktuellen Registerstand abzubilden. Wir bitten Sie, von Nachfragen nach ausstehenden Bescheiden abzusehen.