Liebe Leser*innen,
wir möchten Sie heute noch einmal zum Thema Referenznummer informieren.
Um einen Antrag auf verzögerte Einreichung Ihres CBAM-Berichts für das 4. Quartal 2023 oder das 1. Quartal 2024 zu stellen, können Sie im CBAM-Übergangsregister die Funktion „Request delayed submission” -> „Request by NCA“ in der Anwendung „My Quarterly Reports“ nutzen.
Sie müssen hierzu eine Referenznummer angeben, die Ihnen von der nationalen Behörde, also der DEHSt, erteilt wird.
Diese Referenznummer können Sie als CBAM-Anmelder selbstständig nach dem folgenden Schema erstellen:
Quartal - Jahr / EORI-Nummer
Beispielsweise also Q4-2023/EORI-Nummer oder Q1-2024/EORI-Nummer.
Sie brauchen keine neue Anfrage im Übergangsregister zu erstellen.
Nach Beantragung der Funktion „Request delayed submission“ haben Sie 30 Tage Zeit Ihren Bericht einzureichen.
Online-Webinar der EU in englischer Sprache zum Übergangsregister
Zudem möchten wir Sie auf ein Online-Webinar der EU in englischer Sprache zum Übergangsregister aufmerksam machen.
Am Mittwoch, den 19.06.2024 von 10 bis 12 Uhr, werden CBAM-Experten*Expertinnen der Europäischen Kommission einen detaillierten Überblick über den aktuellen Stand der CBAM-Verordnung geben und sich dabei auf die technischen und praktischen Aspekte konzentrieren, einschließlich Themen wie das CBAM-Übergangsregister, die Berichterstattungspflichten und die Besonderheiten der verschiedenen CBAM-Sektoren. Es wird auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.
Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Das Webinar wird aufgezeichnet und die Aufzeichnung im Anschluss veröffentlicht.
Link zum Online-Webinar in englischer Sprache:
CBAM Webinar am 19.06.2024
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