Liebe Leser*innen,
seit dem 28.03.2024 können Sie als Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den zweiten Zuteilungszeitraum (2026-2030) in der vierten Handelsperiode stellen. Die Antragsfrist wird am Freitag, den 21.06.2024 enden (Ausschlussfrist).
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Für Anlagen, die Wasserstoff produzieren, haben wir die Antragssoftware aufgrund einer Ergänzung der Europäischen Kommission angepasst. Für das Zuteilungselement mit Produkt-Emissionswert für die Herstellung von Wasserstoff sind nun die Ausprägungen „CBAM“ und „nicht-CBAM“ möglich. Wir haben außerdem einige kleinere Fehlerkorrekturen umgesetzt. Sie erreichen die FMS-Software weiterhin über unsere Internetseite.
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Excel-Tool zur Aufteilung von Stoffströmen und Energien
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Das Excel-Tool zur Aufteilung von Stoffströmen und Energien haben wir entsprechend dem zusätzlichen Zuteilungselement „Wasserstoff, CL-gefährdet, nicht-CBAM“ erweitert. Sie finden es weiterhin im Bereich „Handbücher und Hilfestellungen“ auf unserer Internetseite.
Sie müssen es nur verwenden, sofern Sie ein Zuteilungselement „Wasserstoff, CL-gefährdet, nicht-CBAM“ im Zuteilungsantrag anlegen wollen. Andernfalls können Sie die vorherige Fassung zur Aufteilung von Stoffströmen und Energie nutzen und mit dem Zuteilungsantrag bei uns einreichen.
Die entsprechenden Erläuterungen in Kapitel 2.1.1 des Teils 2 des Leitfadens hinsichtlich des zusätzlichen Zuteilungselements für Wasserstoff werden wir erst zu einem späteren Zeitpunkt anpassen.
Hilfestellungen für das Zuteilungsverfahren 2026 bis 2030
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Ergänzend zu den bereits veröffentlichten Teilen des Leitfadens steht jetzt auch Teil 3c „Spezielle Zuteilungsregeln für die Anwendung der Produkt-Emissionswerte – Definition der Bilanzgrenzen und spezifische Fragen“ für Sie bereit. Er setzt die nun von der Europäischen Kommission veröffentlichten Hinweise im „Guidance-Document n°9 on the harmonised free allocation methodology for the EU-ETS – 2024 revision – Sector-specific guidance“ um. Begleitend zum Leitfaden Teil 3c finden Sie auf unserer Internetseite jetzt auch die Excel-Tools, die für Anträge zur kostenlosen Zuteilung auf Basis einiger Produkt-Emissionswerte Voraussetzung sind.
Leitfaden für das Zuteilungsverfahren 2026 bis 2030
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Informationen für Kleinemittenten
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Start des Antragsverfahrens für Kleinemittenten für den Zuteilungszeitraum 2026-2030: Wir möchten Sie zusätzlich darauf hinweisen, dass, wenn Sie eine stationäre Anlage betreiben, deren Kohlenstoffdioxidemissionen in jedem der Jahre 2021, 2022 und 2023 nachweislich eingereichter Emissionsberichte weniger als 15.000 Tonnen betrugen, Sie als Kleinemittent einen Antrag auf Befreiung von einzelnen Pflichten des Emissionshandels für den zweiten Zuteilungszeitraum (2026-2030) in der vierten Handelsperiode stellen können. Die Antragsfrist wird am Freitag, den 21.06.2024 enden (Ausschlussfrist). Auf unserer Internetseite stehen das Antragsformular und ein Hinweispapier mit weiteren Informationen zum Antragsverfahren und den Folgen einer Befreiung zur Verfügung.
Bitte berücksichtigen Sie, dass noch nicht alle maßgeblichen Rechtstexte in Kraft getreten sind. Daher können sich zukünftig noch Anpassungen ergeben. Stellen Sie sicher, dass Sie immer die aktuelle Fassung von unserer Internetseite verwenden.
Erleichterungen für Kleinemittenten
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