Für Anlagen, die Wasserstoff produzieren, haben wir die Antragssoftware aufgrund einer Ergänzung der Europäischen Kommission angepasst. Für das mit Produkt- für die Herstellung von Wasserstoff sind nun die Ausprägungen „CBAM“ und „nicht-CBAM“ möglich. Wir haben außerdem einige kleinere Fehlerkorrekturen umgesetzt. Sie erreichen die FMS-Software weiterhin über unsere Internetseite.