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Strompreiskompensation: Nachweis ökologischer Gegenleistungen | Dekarbonisierungstool und Präsentationen stehen bereit

13.05.2024 - Ausgabe 33
 

Liebe Leser*innen,

ergänzend zu unseren bisherigen Newslettern, die wichtige Informationen für die Antragstellung auf enthalten, möchten wir Sie - neben zwei weiteren Hinweisen - abschließend über die Erfassung der Nachweise zu den ökologischen Gegenleistungen (öGl) informieren.

 
 

Inhalt

     FMS steht bereit
     Dekarbonisierungstool
     Präsentationen der SPK-Informationsveranstaltung

FMS steht bereit

Zur Erfassung der Nachweise zu den ökologischen Gegenleistungen (öGl) steht Ihnen ab sofort im (FMS) die Anwendung „Nachweise öGl“ zur Verfügung. Bitte beachten Sie beim Eintragen der Daten das Kapitel 2.1. des Leitfadens für Antragsteller.

Sofern Sie als prüfungsbefugte Stelle die Angaben zu den ökologischen Gegenleistungen bestätigen müssen, bitten wir Sie um Beachtung des Leitfadens für prüfungsbefugte Stellen.

Beide Leitfäden sowie den Link zum FMS stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Link zur Anwendung

Link zum Leitfaden für Antragsteller

Link zum Leitfaden für prüfungsbefugte Stellen

Dekarbonisierungstool

Darüber hinaus können Sie für Maßnahmen zur des Produktionsprozesses eine excel-basierte Hilfestellung in Form des Dekarbonisierungstools nutzen (gemäß Nummer 4.2.1c der SPK-Förderrichtlinie in Verbindung mit § 11 Absatz 4 BECV).

Präsentationen der SPK-Informationsveranstaltung

Die Präsentationen der SPK-Informationsveranstaltung vom 17.04.2024 stehen zum Download bereit.

Sie finden diese unter „ beantragen“ im Abschnitt B.
 

Zu den Präsentationen

Weitere Informationen