Strompreiskompensation: Nachweis ökologischer Gegenleistungen | Dekarbonisierungstool und Präsentationen stehen bereit
13.05.2024
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Ausgabe 33
Liebe Leser*innen,
ergänzend zu unseren bisherigen Newslettern, die wichtige Informationen für die Antragstellung auf enthalten, möchten wir Sie - neben zwei weiteren Hinweisen - abschließend über die Erfassung der Nachweise zu den ökologischen Gegenleistungen (öGl) informieren.
Zur Erfassung der Nachweise zu den ökologischen Gegenleistungen (öGl) steht Ihnen ab sofort im (FMS) die Anwendung „Nachweise öGl“ zur Verfügung. Bitte beachten Sie beim Eintragen der Daten das Kapitel 2.1. des Leitfadens für Antragsteller.
Sofern Sie als prüfungsbefugte Stelle die Angaben zu den ökologischen Gegenleistungen bestätigen müssen, bitten wir Sie um Beachtung des Leitfadens für prüfungsbefugte Stellen.
Beide Leitfäden sowie den Link zum FMS stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Darüber hinaus können Sie für Maßnahmen zur des Produktionsprozesses eine excel-basierte Hilfestellung in Form des Dekarbonisierungstools nutzen (gemäß Nummer 4.2.1c der SPK-Förderrichtlinie in Verbindung mit § 11 Absatz 4 BECV).
Wir sind montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar. Gern können Sie uns Ihre Anfragen auch per E-Mail an E-Mail: strompreiskompensation@dehst.de schicken.
Umweltbundesamt
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
City Campus
Haus 3, Eingang 3A
Buchholzweg 8
13627 Berlin