Nationaler Emissionshandel: ETS-Kompensation 2023: Bereitstellung FMS | Aktualisierung Leitfaden | Verifizierung (32)

Liebe Leser*innen,

die Anträge auf eine nachträgliche Kompensation doppelt belasteter Brennstoffmengen in Anlagen des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS-1-Anlagen) für das Abrechnungsjahr 2023 können ab sofort gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist am 31.07.2024 endet (nach § 8 Absatz 1 der Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEDV)). Antragsberechtigt sind ausschließlich Betreiber von EU-ETS-1-Anlagen.