Um einen Carbon-Leakage-Kompensationsantrag sowie die Nachweise zu den ökologischen Gegenleistungen einreichen zu können, müssen Sie sich im ersten Schritt in der FMS-Erfassungssoftware einen Benutzerzugang einrichten, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
Am 01.04.2024 startete die neue zentralisierte Benutzerverwaltung im „Formular Management System“ (FMS). Ihren Account können Sie nun in den FMS-Anwendungen, CL-Kompensation 2023 und Nachweise öGL 2023, nutzen. Darüber ist dieser Account ebenfalls für die FMS-Anwendung „Strompreiskompensation 2023“ gültig. Sie benötigen demnach ab sofort nur noch einen Account im FMS und können damit an allen drei Verfahren teilnehmen.
Wenn Sie bereits einen Account im BEHG-Bereich des FMS haben, können Sie diesen bereits nutzen und brauchen keinen neuen Account anlegen. Bitte beachten Sie den Hinweistext auf den Willkommensseiten der FMS-Anwendungen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die FMS-Erfassungssoftware verpflichtend nutzen müssen. Sie unterstützt Antragsteller, Wirtschaftsprüfer*innen sowie prüfungsbefugte Stellen mit Ausfüllhinweisen und Eingabevalidierungen dabei, möglichst fehlerfreie und vollständige Datensätze einzureichen.
Die FMS-Anwendung „Nachweise öGL“ steht ab sofort bereit.
Somit können Sie nun sowohl die Antragsformulare im FMS „CL-Kompensation“ wie auch im FMS „Nachweise öGL“ befüllen. Bitte beachten Sie den technischen Prozess zur Antragseinreichung (vergleiche „BEHG Carbon Leakage: Hinweispapier zu ökologischen Gegenleistungen der Unternehmen (§§ 10 bis 12 BECV)“ in Kapitel 4.3.1).
Sofern Sie als prüfungsbefugte Stelle die Angaben zu den ökologischen Gegenleistungen bestätigen müssen, beachten Sie bitte den Leitfaden für prüfungsbefugte Stellen.
Die Präsentationen aus der Informationsveranstaltung zu den ökologischen Gegenleistungen in der Strompreiskompensation sowie Carbon-Leakage-Kompensation vom 24.04.2024 stehen in Kürze auf unserer Website unter Abschnitt D) „Müssen Gegenleistungen erbracht werden?“ zum Download bereit.
Nach § 13 Absatz 1 Satz 1 BECV endet die Frist für das Einreichen der Anträge auf Beihilfe zur Vermeidung von Carbon Leakage am 30.06. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres. Fällt der 30.06. auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, müssen die Anträge bis spätestens zum Ablauf des darauffolgenden Werktages eingereicht werden. Damit endet für das Abrechnungsjahr 2023 die Frist mit Ablauf des Montags, 01.07.2024.
Bitte beachten Sie, dass ein vollständiger Antrag für eine Carbon-Leakage-Kompensation immer erst mit dem Einreichen der vollständigen Antragsdaten vorliegt. Dies umfasst ebenfalls die erforderlichen Nachweise zu den ökologischen Gegenleistungen.
Bitte reichen Sie also den vollständigen Antrag in zwei qualifiziert signierten Nachrichten über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ein:
Die Antragsdaten in der ZIP-Datei aus FMS „CL-Kompensation“ zusammen mit dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers*der Wirtschaftsprüferin.
Die Nachweise zu den ökologischen Gegenleistungen in der ZIP-Datei aus FMS „Nachweise öGL“ zusammen mit der Bestätigung der prüfungsbefugten Stelle.