Deutsche Emissionshandelsstelle

25.04.2024Übergangsregister der EU ebenfalls auf Deutsch verfügbar

Sie können Ihre bevorzugte Sprachversion des CBAM-Übergangsregisters im Übergangsregister unter „Preferences“ einstellen. Details entnehmen Sie bitte dem Nutzerhandbuch der Kommission (Abschnitt 4.8 „Preferences“ im „Transitional CBAM Registry user manual for Declarants“).

Alle nötigen Informationen über das Übergangsregister sowie den Zugangslink finden Sie auf unserer Seite: „Übergangsregister und CBAM-Portal für Unternehmer“.

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