Antragssoftware FMS

Darüber hinaus wird auch in diesem Jahr die Antragstellung nur elektronisch über das Formular-Management-System (FMS) erfolgen. Die Antragssoftware FMS steht Ihnen auf der Website der DEHSt zur Verfügung.

Die neue FMS-Anwendung zum Nachweis ökologischer Gegenleistungen 2023 wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 17 bereitstehen.

Datensicherung

Wir empfehlen Antragstellern dringend, eine Datensicherung der letzten gültigen Version ihres Antrags aus dem vergangenen Jahr durchzuführen. Bitte beachten Sie hierfür die Hinweise auf unserer Internetseite.

Neue zentrale Benutzerverwaltung

Abschließend informieren wir Sie über die neue zentralisierte Benutzerverwaltung im „Formular Management System“ (FMS). Zum Start des Antragsverfahrens legen Sie sich bitte einen neuen Benutzeraccount an. Diesen können Sie dann in beiden FMS-Anwendungen, „Strompreiskompensation 2023“ und „Nachweise ökologischer Gegenleistungen 2023“, nutzen. Darüber hinaus wird dieser Account ebenfalls für die FMS-Anwendung „Carbon-Leakage-Kompensation“ im nationalen Emissionshandel (BEHG, BECV) gültig sein. Sie benötigen demnach in Zukunft nur noch einen Account im FMS und können damit alle drei Anwendungen aufrufen. Wenn Sie bereits einen Account im BEHG-Bereich des FMS haben, können Sie diesen bereits nutzen und brauchen keinen neuen Account anzulegen. Bitte beachten Sie dazu den Hinweistext auf den Willkommensseiten der FMS-Anwendungen.