Deutsche Emissionshandelsstelle

12.04.2024Leitfäden zur Unterstützung der Antragstellung

Wir stellen den aktualisierten „Leitfaden zur Erstellung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation)“ in Kürze unter „Antrag stellen“ zur Verfügung.

Den aktualisierten „Leitfaden zur Prüfung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten für Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigten Buchprüfer*innen“ können Sie unter „Anträge prüfen“ in den nächsten Tagen einsehen.

Eine Übersicht aller wesentlichen Aktualisierungen in beiden Leitfäden ist nach dem Inhaltsverzeichnis unter „Versionshinweise“ aufgeführt. Für die Antragstellung und -prüfung machen Sie sich bitte mit den aktualisierten Leitfäden vertraut und verwenden Sie ausschließlich die aktuellen Versionen.

Schon jetzt finden Sie erstmalig Hinweise für die prüfungsbefugten Stellen in einem eigenständigen Leitfaden in der Rubrik „Antrag stellen“. In diesem Leitfaden erläutern wir, wie die Erklärungen der Unternehmen zu ihren ökologischen Gegenleistungen zu prüfen und zu bestätigen sind.

Strompreiskompensation beantragen und Anträge prüfen

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