Auf unserer Website zum Thema Carbon Leakage im Rahmen des BEHG steht ab sofort die aktualisierte Fassung des Leitfadens „Antragsverfahren für die Kompensation gemäß § 11 Absatz 3 BEHG und BECV – Hinweise für Unternehmen zur Erstellung eines Kompensationsantrags“ zum Download bereit.
Der Leitfaden richtet sich an Unternehmen, die im Sinne des § 5 Absatz 1 BECV beihilfefähig sind und die planen, einen Antrag auf Kompensation gemäß BECV zu stellen. Das sind Unternehmen, die Produkte herstellen, die einem Sektor oder Teilsektor zuzuordnen sind, die in den Tabellen 1 und 2 der Anlage zur BECV genannt sind. Zusätzlich erhalten die Wirtschaftsprüfer*innen Hinweise über die Inhalte der Prüfungshandlungen im Rahmen der CLK-Antragsstellung.
Die aktualisierte Fassung des Leitfadens enthält beispielswiese konkretisierende Angaben zur Nachweiserbringung der Emissionsintensität nach § 7 Absatz 1 BECV (inklusive der Bruttowertschöpfung), der Ausweitung des Brennstoffkatalogs gemäß Anlage 1 des BEHG ab dem Jahr 2023 sowie Erläuterung zur technischen Umsetzung der Antragseinreichung unter Einbezug der Nachweise zu den ökologischen Gegenleistungen.
Alle Informationen finden Sie dazu auf unserer Themenseite.