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Strompreiskompensation: Antragsfrist 2024, Aktenzeichen sowie EUA-Preis

27.03.2024 - Ausgabe 20
 

Liebe Leser*innen,

vorab möchten wir Sie informieren, dass die Antragsprüfung für das Abrechnungsjahr 2022 abgeschlossen ist. Alle Bescheide sind versendet und die Beihilfen sind ausgezahlt worden.

 
 

Inhalt

     Förderrichtlinie für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030
     Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2023
     Datensicherung
     Preis für eine EU-Emissionsberechtigung
     Erstmalige Antragstellung – Aktenzeichen
     Elektronische Kommunikation

Förderrichtlinie für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030

Am 26.03.2024 ist die geänderte, für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030 anwendbare Förderrichtlinie für die Strompreiskompensation im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden: Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030 – kurz SPK-Förderrichtlinie. Sie finden diese im Bundesanzeiger.

Förderrichtlinie

Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2023

Sobald die Antragssoftware nutzbar ist, werden wir Sie mit einem weiteren Newsletter informieren.

Informationen zur Antragstellung

Datensicherung

Wir empfehlen Antragstellern dringend, eine Datensicherung der letzten gültigen Version ihres Antrags aus dem vergangenen Jahr durchzuführen. Bitte beachten Sie hierfür unsere Hinweise auf unserer Website.

Preis für eine EU-Emissionsberechtigung

Mehr Hintergrundinformnationen und Auswertungen finden Sie auf unserer Seite "Strompreiskompensation verstehen".

Erstmalige Antragstellung – Aktenzeichen

Falls Sie als Unternehmen für das Abrechnungsjahr 2023 erstmalig einen Antrag stellen möchten, beantragen Sie bitte bei uns vorab sowohl ein Aktenzeichen für Ihr Unternehmen als auch ein Anlagenaktenzeichen für jede betroffene Anlage.

Sofern Sie bereits ein Aktenzeichen für Ihr Unternehmen verwenden und für eine bisher nicht einbezogene Anlage einen Antrag stellen möchten, müssen Sie nur ein entsprechendes Anlagenaktenzeichen beantragen.

Senden Sie uns bitte Ihren Antrag auf Aktenzeichen bzw. Anlagenaktenzeichen formlos per Virtueller Poststelle (VPS) zu.

Elektronische Kommunikation

Hilfestellungen zur Elektronischen Kommunikation finden Sie auf unseren Themenseiten.

Weitere Informationen