Elektronische Kommunikation

Für die Antragstellung ist die Verwendung der Virtuellen Poststelle (VPS) vorgeschrieben.Zum Einreichen des Beihilfeantrags benötigen Sie eine Qualifizierte Elektronische Signaturkarte. Diese Signaturkarte können Sie bei verschiedenen deutschen Vertrauensdienstleistern erwerben.Die Beschaffung und Aktivierung der Signaturkarte und des notwendigen Kartenlesers kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Bitte planen Sie dies ein.

Hilfestellungen zur Elektronischen Kommunikation finden Sie auf unseren Themenseiten.