Förderrichtlinie für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030

Am 26.03.2024 ist die geänderte, für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030 anwendbare Förderrichtlinie für die Strompreiskompensation im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden: Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030 – kurz SPK-Förderrichtlinie. Sie finden diese im Bundesanzeiger.