Europäischer Emissionshandel: Kostenlose Zuteilung für den zweiten Zuteilungszeitraum: Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen (16)

Liebe Leser*innen,

hiermit informieren wir Sie über Ergänzungen auf unserer Homepage und über die Bereitstellung von zwei Arbeitshilfen zum Thema Energieeffizienz. Ab dem zweiten Zuteilungszeitraum (2026 bis 2030) in der vierten Handelsperiode des Europäischen-Emissionshandels 1 (EU-ETS-1) ist die vollständige kostenlose Zuteilung an Investitionen in Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen geknüpft (siehe Artikel 22a Absatz 1 EU-Zuteilungsverordnung (EU-ZuVO, Novelle der Verordnung (EU) 2019/331)). Die Novelle der EU-ZuVO ist derzeit lediglich als Entwurf in der Öffentlichkeitsbeteiligung verfügbar.

zur Seite der EU-Kommission

Die Anforderung zur Umsetzung von identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen betrifft Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf kostenlose Zuteilung nicht als kleine und mittlere Unternehmen (Nicht-KMU) bewertet werden und

  • zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits gemäß EN 16247-1 oder
  • zur Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001 oder
  • zur Einführung eines Eco Management and Audit Scheme (EMAS)

verpflichtet sind.

Die beiden Arbeitshilfen sollen die Dokumentation des Anlagenbetreibers zur Identifizierung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und damit die Verifizierung des Zuteilungsantrages durch die EU-ETS-1-Prüfstelle unterstützen.
Sie müssen nicht mit dem Zuteilungsantrag eingereicht werden.

Website und Arbeitshilfen:

Auskunft zur Identifizierung und Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen

Eigenerklärung zur Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen