CBAM: CBAM-Berichte, FAQ, Standardwerte (15)
Liebe Leser*innen,
am 31.01.2024 endete die Frist zur Abgabe des ersten CBAM-Berichts im CBAM-Übergangsregister. Eine große Mehrheit der berichtspflichtigen CBAM-Anmelder konnte unter anderem aufgrund später Bereitstellung der Software und technischer Schwierigkeiten diese Frist nicht einhalten. Die Europäische Kommission als Betreiberin des CBAM-Übergangsregisters und des CBAM-Portals für Unternehmer als Zugangspunkt für berichtspflichtige CBAM-Anmelder ist sich dieser Schwierigkeiten bewusst und hat eine Lösung entwickelt.