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Seit dem 01.02.2024 gibt es im CBAM-Portal für Unternehmer eine Schaltfläche "Request delayed submission", mit der Sie als berichtspflichtiger CBAM-Anmelder eine verspätete Einreichung Ihres Berichts beantragen können. Nachdem Sie diesen Antrag gestellt haben, haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihren CBAM-Bericht nachzureichen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website und in den FAQ der Kommission.