Europäischer Emissionshandel 1: Fristen Emissionsberichterstattung und Abgabe 2023 (14)
Liebe Leser*innen,
wir informieren Sie heute über die Fristen für die Emissionsberichtserstattung und Abgabe von Emissionsberechtigungen für das Kalenderjahr 2023.
Die Frist für die Übermittlung des Emissionsberichts 2023 endet am 31.03.2024. Bitte beachten Sie, dass die Frist am Ostersonntag endet. Reichen Sie den verifizierten Emissionsbericht daher rechtzeitig über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ein.
Die novellierte Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) sieht vor, dass die jährliche Abgabe von Emissionsberechtigungen für stationäre Anlagen und den Luftverkehr im europäischen Emissionshandelssystem nunmehr jährlich spätestens bis zum 30.09. des laufenden Jahres für das Vorjahr zu leisten ist – beginnend mit der Abgabepflicht für das Jahr 2023 bis 30.09.2024.
Die Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) steht diesbezüglich noch aus. Ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hierzu erstellter Referentenentwurf wird nach Einleitung der Ressortabstimmung zügig in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben.
Die DEHSt im Umweltbundesamt wird im Einklang mit der Emissionshandelsrichtlinie den geänderten Abgabetermin 30.09. zugrunde legen und gemäß der bereits novellierten und unmittelbar geltenden EU-Registerverordnung (EU 2019/1122) den Wert des Erfüllungsstatus der Abgabeverpflichtung für das Jahr 2023 im Unionsregister erst am 01.10.2024 überprüfen (vgl. Art. 33 Abs. 1 EU-Registerverordnung).
Bitte erfüllen Sie daher die Abgabeverpflichtung für das Jahr 2023 rechtzeitig bis zum 30.09.2024. Bei Erfüllung der Abgabeverpflichtung bis zum 30.09.2024 wird die DEHSt im Umweltbundesamt in Anwendung der unionsrechtlichen Vorgaben keine Sanktionen verhängen.
Weitere Informationen:
Newsletter EU-ETS vom 12.02.2024